BAFA-Förderung für Unternehmensberatung 2026: Fördersätze, Voraussetzungen, Fristen

Von Stefan Nabel · Stand: 7. August 2026

Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ bezuschusst konzeptionelle Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Bemessungsgrundlage liegt bei 3.500 Euro pro Beratung. Der Fördersatz hängt vom Unternehmensstandort ab: 50 Prozent in den alten Bundesländern (maximal 1.750 Euro Zuschuss) und 80 Prozent in den neuen Bundesländern sowie den Regionen Lüneburg und Trier (maximal 2.800 Euro). Pro Unternehmen sind höchstens zwei geförderte Beratungen pro Jahr und fünf innerhalb der Richtlinienlaufzeit möglich. Der Antrag muss vor Beratungsbeginn gestellt werden, der Berater muss beim BAFA gelistet sein. Die aktuelle Richtlinie läuft bis zum 31. Dezember 2026.

Fördersätze und Regionen

  • Bemessungsgrundlage: maximal 3.500 Euro förderfähige Beratungskosten (netto) pro Beratung.
  • Alte Bundesländer: 50 Prozent Zuschuss, also bis zu 1.750 Euro.
  • Neue Bundesländer sowie Regionen Lüneburg und Trier: 80 Prozent Zuschuss, also bis zu 2.800 Euro.
  • Der Zuschuss bezieht sich auf das Netto-Honorar. Die Umsatzsteuer trägt das Unternehmen selbst.
  • Liegt das Honorar über der Bemessungsgrundlage, bleibt der Zuschuss gedeckelt. Die Differenz zahlt das Unternehmen.

Wer gefördert wird: KMU-Kriterien und De-minimis

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die gewerblich oder freiberuflich tätig sind. Die KMU-Definition der EU setzt die Grenzen:

  • Weniger als 250 Beschäftigte.
  • Jahresumsatz höchstens 50 Millionen Euro oder Bilanzsumme höchstens 43 Millionen Euro.
  • Verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen werden anteilig mitgerechnet.

Zusätzlich gilt die De-minimis-Regel: Ein Unternehmen darf innerhalb von drei Steuerjahren höchstens 300.000 Euro an De-minimis-Beihilfen erhalten. Die BAFA-Zuschüsse zählen dazu und werden in der De-minimis-Erklärung des Verwendungsnachweises abgefragt.

Ausgeschlossene Branchen und Sonderfälle

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Geschäftszweck selbst in der Beratung liegt, sowie einzelne weitere Branchen:

  • Unternehmensberatungen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte.
  • Insolvenzverwalter und Unternehmen in Insolvenz oder Schwierigkeiten.
  • Landwirtschaft und Fischerei/Aquakultur (eigene Beihilferegeln).
  • Heilberufe wie Ärzte oder Physiotherapeuten: hier ist die Förderung auf bestimmte Beratungsinhalte beschränkt, klassisch die QM-Beratung.

Was gefördert wird: konzeptionelle Beratung, kein Splitting

Förderfähig sind konzeptionelle Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Der Berater analysiert, entwickelt Handlungsempfehlungen und befähigt das Unternehmen zur eigenständigen Umsetzung. Operative Dienstleistungen, laufende Betreuung, Schulungen und gutachterliche Stellungnahmen sind nicht förderfähig.

  • Erstberatung: bis zu 5 Tagewerke Beratungsumfang.
  • Weiterführende Beratung: baut inhaltlich abgegrenzt auf einer früheren Beratung auf, mit größerem zulässigem Umfang.
  • Beratungssplitting ist unzulässig: ein zusammenhängendes Beratungsprojekt darf nicht künstlich in mehrere Anträge zerlegt werden.

Der Ablauf von Antrag bis Auszahlung

  1. Antrag vor Beratungsbeginn über das elektronische Portal stellen. Ein vorzeitiger Beratungsbeginn macht die Förderung zunichte.
  2. Informationsschreiben abwarten. Mit dessen Erhalt beginnt die 6-Monats-Frist für Durchführung und Verwendungsnachweis.
  3. Beratung durchführen und den Beratungsbericht mit allen Pflichtinhalten erstellen.
  4. Verwendungsnachweis vollständig einreichen: Formulare, unterschriebener Bericht, Rechnung, Zahlungsnachweis.
  5. Nach Prüfung durch Leitstelle und BAFA wird der Zuschuss an das Unternehmen ausgezahlt.

Programmende 31.12.2026: was jetzt zu beachten ist

Die aktuelle Rahmenrichtlinie ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Ob und in welcher Form eine Nachfolgeregelung kommt, ist mit Stand August 2026 nicht offiziell verkündet. Für die Beratungspraxis heißt das: Projekte, die noch unter die laufende Richtlinie fallen sollen, brauchen rechtzeitig gestellte Anträge und realistische Zeitpläne für Beratung und Verwendungsnachweis. Wer Mandanten jetzt auf die Förderung anspricht, sollte die Befristung offen kommunizieren, statt eine Verlängerung zu versprechen.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der maximale BAFA-Zuschuss pro Beratung?+

Bei 3.500 Euro Bemessungsgrundlage sind es maximal 1.750 Euro (50 Prozent, alte Bundesländer) oder 2.800 Euro (80 Prozent, neue Bundesländer sowie Regionen Lüneburg und Trier).

Wie viele geförderte Beratungen sind pro Unternehmen möglich?+

Höchstens zwei pro Jahr und insgesamt fünf innerhalb der Laufzeit der aktuellen Richtlinie, also bis zum 31. Dezember 2026.

Gilt die BAFA-Förderung auch noch 2027?+

Das ist offen. Die aktuelle Richtlinie endet am 31. Dezember 2026, eine Nachfolgeregelung war mit Stand August 2026 nicht offiziell verkündet. Verlässlich planbar sind nur Beratungen, die noch vollständig unter die laufende Richtlinie fallen.

Muss der Antrag wirklich vor Beratungsbeginn gestellt sein?+

Ja, ohne Ausnahme. Wird mit der Beratung vor Antragstellung begonnen, entfällt die Förderfähigkeit komplett. Auch Vorarbeiten am Beratungsprojekt vor dem Antrag sind riskant.

Zählt die Umsatzsteuer zur Förderung?+

Nein. Bemessungsgrundlage und Zuschuss beziehen sich auf das Netto-Honorar. Die Umsatzsteuer zahlt das beratene Unternehmen in voller Höhe selbst.

Stefan Nabel

Stefan Nabel

BAFA-registrierter Unternehmensberater (BAFA-ID 220092), Inhaber der Innowist Beratung und Gründer von BaBe8.

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