Wer ist förderfähig? Die Voraussetzungen im Überblick
Die BAFA-Beratungsförderung (Förderung von Unternehmensberatungen für KMU) richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Förderfähig sind gewerbliche und freiberufliche Unternehmen mit maximal 249 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 50 Mio. EUR oder einer Bilanzsumme unter 43 Mio. EUR.
Nicht förderfähig sind Unternehmen der Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsberatung, der Landwirtschaft sowie gemeinnützige Organisationen. Heilberufe können ausschließlich eine QM-Beratung fördern lassen. Die aktuelle Richtlinie gilt bis zum 31.12.2026.
Neue Bundesländer: 80 % Förderung (max. 2.800 €). Alte Bundesländer: 50 % (max. 1.750 €). Bemessungsgrundlage einheitlich 3.500 €.
Seit der Richtlinie 2023 entfällt die Unterscheidung zwischen Jung- und Bestandsunternehmen. Der Fördersatz richtet sich ausschließlich nach dem Standort. Sonderregelungen gelten für Berlin, Leipzig, Lüneburg und Trier.